Medizinstrafrecht
Die Kanzlei Dr. Zeller Rechtsanwälte ist ausschließlich strafrechtlich ausgerichtet. Diese Spezialisierung erklärt sich durch unser Bestreben, eine strikt am Interesse des Mandanten ausgerichtete, erstklassige Rechtsdienstleistung anbieten zu können. Hierfür erachten wir einen hohen Grad an Spezialisierung für unabdingbar.
Wir übernehmen sowohl umfangreiche Mandate wie sie zum Beispiel in Fällen vorkommen, die Vorwürfe aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität oder der organisierten Kriminalität betreffen, als auch weniger komplexe Fälle. In „Bagatellfällen“ kämpfen wir für unsere Mandanten mit gleichem Einsatz unter Ausschöpfung aller strafprozessual zulässigen Mitteln wie in Umfangsverfahren.
Wir arbeiten nach dem Motto: Jedes Mandat ist wichtig und wird mit vollem Engagement bearbeitet. Deswegen ist es unerheblich, aus welchem Zusammenhang Ihnen welche Delikte vorgeworfen werden – in unserer Kanzlei findet sich für jedes Strafverfahren die nötige Expertise.
Ergänzend zur Individualverteidigung stehen wir Unternehmen schon im Vorfeld schwieriger Entscheidungen beratend zur Seite (Criminal Compliance). Der Grat zwischen Handlungen, die noch von der unternehmerischen Freiheit gedeckt sind, und bereits strafbaren Verhaltensweisen ist oftmals schmal.
Eine frühzeitige präventive Beratung kann unerlässlich sein, um spätere Probleme strafrechtlicher Art erst gar nicht zu riskieren. Gleichfalls werden wir für Unternehmen tätig, denen als Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren eine Vermögensabschöpfung durch Einziehung droht.
Nehmen Sie Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Strafanzeigen, Strafbefehle u.ä. nicht „auf die leichte Schulter“. Denn strafrechtliche Sanktionen können auch bei als „harmlos“ erscheinenden Vorwürfen empfindlich sein.
Um die unerlässlichen Informationen über den Sachstand zu erhalten, beantragen wir nach Mandatserteilung unverzüglich Akteneinsicht. Die notwendige Waffengleichheit zu den Ermittlungsbehörden kann nur erreicht werden, indem wir uns auf den Kenntnisstand der Strafverfolgungsbehörden bringen. Das Akteneinsichtsrecht steht dem unverteidigten Beschuldigten nicht in gleicher Weise wie dem Strafverteidiger zu. Nach Eingang der Ermittlungsakten besprechen wir gemeinsam mit unseren Mandanten die Sach- und Rechtslage und entwerfen eine den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechende optimale Verteidigungsstrategie.
Von Anbeginn der Mandatierung werden neben der Akteneinsicht alle weiteren erforderlichen Maßnahmen ergriffen, insbesondere Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten aufgenommen. Hierzu gehören Gespräche mit Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern und weiteren Personen.
Sie haben als Beschuldigter in jeder Phase des Strafverfahrens das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Machen Sie von diesem Recht rechtzeitig Gebrauch! Es ist nie empfehlenswert, ohne vorherige anwaltliche Beratung einer Beschlagnahme zuzustimmen, eine Aussage zu machen oder sich mit anderen strafprozessualen Maßnahmen einverstanden zu erklären. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.
Schnell & Vertraulich: Sie schildern uns Ihre Situation. Diskret und unverbindlich klären wir die ersten wichtigen Fragen zu Ihrem Ermittlungsverfahren.