Die Vergütung unserer anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung, die wir gemeinsam mit unseren Mandanten bezogen auf das jeweilige Mandat abstimmen. Uns ist wichtig, dass Sie von Beginn an wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können – Transparenz und Fairness stehen dabei im Vordergrund.
Je nach Art, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit können eine pauschale Vergütung – etwa pro Verfahrensabschnitt – oder Stundensätze vereinbart werden. Bei Stundenvereinbarungen wird unsere Tätigkeit selbstverständlich durch detaillierte Zeiterfassungen dokumentiert, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Leistungen erbracht wurden. Der konkrete Stundensatz richtet sich unter anderem nach der Komplexität und dem Umfang des jeweiligen Mandats und kann daher variieren.
In Ausnahmefällen übernehmen wir Mandate auch auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder im Rahmen einer Pflichtverteidigung.
Die Vergütungsfrage wird stets bereits bei der ersten Kontaktaufnahme offen besprochen. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich nahezu immer eine faire und tragfähige Lösung findet, die sowohl den Anforderungen des Mandats als auch den wirtschaftlichen Möglichkeiten unserer Mandanten gerecht wird.