Vorwürfe wegen Sexualdelikten, insbesondere Vergewaltigung oder sexueller Nötigung, gehören zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht. Im Falle einer Verurteilung drohen erhebliche Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe sowie ein Eintrag ins Führungszeugnis. Doch bereits der bloße Verdacht kann für die Betroffenen existenzbedrohende Folgen haben.
Ermittlungsmaßnahmen wie Zeugenbefragungen im persönlichen oder beruflichen Umfeld, Durchsuchungen oder sogar Untersuchungshaft führen schnell zu massiven Rufschädigungen und sozialer Ausgrenzung. Deshalb ist es zur Wahrung Ihrer Rechte und der Unschuldsvermutung entscheidend, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Unsere Leistungen im Sexualstrafrecht
Wir beraten und verteidigen Sie in allen Phasen des Verfahrens, von der ersten polizeilichen Befragung bis hin zur Hauptverhandlung. Dabei gilt stets:
Sagen Sie ohne anwaltliche Beratung nichts zur Sache und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch nahe Angehörige können sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) berufen.
Nach unserer Beauftragung beantragen wir umgehend Akteneinsicht und besprechen anschließend mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. Durch unsere langjährige Spezialisierung im Sexualstrafrecht und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis und können dabei regelmäßig öffentliche Gerichtsverhandlungen vermeiden.
Diskretion ist unser oberstes Gebot
Gerade in Sexualstrafsachen ist absolute Vertraulichkeit unerlässlich. Diskretion, Einfühlungsvermögen und konsequente Verteidigung sind daher unverrückbare Grundsätze unserer Tätigkeit.