Das Verkehrsstrafrecht und das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten dienen in erster Linie der Sicherheit im Straßenverkehr. Zugleich drohen bei Verstößen erhebliche Konsequenzen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafe können auch Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss häufig zudem mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.
Typische Delikte im Verkehrsstrafrecht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung bei Verkehrsunfällen
- Unterlassene Hilfeleistung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Verkehrsstrafrechtliche Verfahren erfordern oft eine genaue technische und naturwissenschaftliche Analyse. Ob Wirkstoffgutachten bei Drogenfahrten oder Unfallrekonstruktionen, hier sind spezialisierte Kenntnisse unabdingbar, um Fehler in Gutachten oder Ermittlungen zu erkennen und wirksam zu entkräften.
Mehr als nur Strafrecht
Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe haben häufig weitreichende Folgen in anderen Rechtsgebieten:
So drohen Maßnahmen der Verwaltungsbehörden wie MPU-Anordnungen, Fahrtenbuchauflagen oder Verlängerungen von Probezeiten. Nach Verkehrsunfällen können zudem zivilrechtliche Schadensersatzforderungen durch vermeintlich Geschädigte folgen.
Wir vertreten Sie in allen verkehrsstrafrechtlichen und verkehrsordnungswidrigkeits-rechtlichen Angelegenheiten kompetent, engagiert und diskret. Durch unsere langjährige Erfahrung setzen wir uns konsequent dafür ein, Ihre Fahrerlaubnis und Ihre Rechte zu schützen.