Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine äußerst komplexe und dynamische Rechtsmaterie. Sie umfasst unter anderem Steuer-, Insolvenz- und Korruptionsdelikte sowie Wettbewerbs-, Wertpapier-, Kartell-, Umwelt- und Arbeitsstraftaten.

Das moderne Wirtschaftsleben birgt für Unternehmen und Entscheidungsträger erhebliche Strafbarkeitsrisiken. Ermittlungen werden oft von spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Sondereinheiten der Landeskriminalämter geführt. Für die Betroffenen bedeutet das meist enorme persönliche und wirtschaftliche Belastungen sowie die Gefahr einer massiven Rufschädigung.

Gerade deshalb ist es entscheidend, bereits im Ermittlungsverfahren aktiv gegenzusteuern und die Arbeit der Ermittlungsbehörden einer kritischen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Ziel ist es, frühzeitig Impulse für eine Verfahrenseinstellung oder eine diskrete Konfliktlösung zu setzen.

Unsere Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Wir vertreten Einzelpersonen und Unternehmen in allen Stadien des Strafverfahrens, von der ersten Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung.

Auch wenn unser Ziel stets ist, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, verteidigen wir Sie, wenn nötig, engagiert durch alle Instanzen.

Da ein erfolgreicher Wirtschaftsstrafverteidiger nicht nur das Strafrecht beherrschen, sondern auch über fundierte Kenntnisse in anderen Rechtsgebieten verfügen muss, arbeiten wir mit Anwälten aus den zivil- und öffentlich-rechtlichen Bereichen eng zusammen.

Unsere Schwerpunkte

  • Arbeitsstrafrecht: Das Arbeitsstrafrecht befasst sich mit straf- und bußgeldrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen – etwa Schwarzarbeit, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) oder Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften. Besonders für Arbeitgeber und Führungskräfte bestehen erhebliche persönliche Haftungsrisiken. Wir beraten präventiv, begleiten interne Untersuchungen und verteidigen Betroffene in Ermittlungs- und Hauptverfahren.
  • Umweltstrafrecht: Das Umweltstrafrecht gewinnt in der Unternehmenspraxis stetig an Bedeutung. Es erfasst insbesondere Verstöße gegen das Abfall-, Gewässer- oder Immissionsschutzrecht. Die Verfahren sind häufig technisch komplex und von erheblichen Reputationsrisiken begleitet. Wir unterstützen Unternehmen und Verantwortliche bei der Risikobewertung, Compliance-Beratung und Verteidigung, um wirtschaftliche Schäden und öffentliche Verfahren zu vermeiden.
  • Strafbarkeit von Organen juristischer Personen (Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände)
  • Vermögensabschöpfung: In Wirtschaftsstrafverfahren droht häufig die Einziehung oder Sicherstellung von Vermögenswerten, teilweise bereits in frühen Ermittlungsphasen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen und setzen uns für den Schutz Ihrer Vermögensinteressen ein. Ziel ist es, unberechtigte Eingriffe effektiv abzuwehren.
  • Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG) und Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG)
  • Strafprävention und Compliance-Beratung zur Vermeidung von Ermittlungsverfahren
  • Baustrafrecht

Der Grat zwischen unternehmerischer Freiheit und strafbarem Verhalten ist oft schmal. Um Risiken zu minimieren und Rechtsverstöße zu verhindern, stehen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen bereits im Vorfeld schwieriger Entscheidungen beratend zur Seite.