Das Revisionsrecht gilt als die Königsdisziplin des Strafrechts. Es ist weitgehend durch die Rechtsprechung geprägt und erfordert höchste Präzision und juristische Erfahrung. Ziel der Revision ist nicht die erneute Tatsachenprüfung, sondern die Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler. Nur wenn das Urteil auf einer Gesetzesverletzung beruht (§ 337 StPO), kann es aufgehoben werden.
Rechtsmittel gegen Strafurteile
Ist gegen Sie bereits ein Strafurteil ergangen, prüfen wir für Sie gründlich und realistisch, welches Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg bietet:
- Berufung oder (Sprung-)Revision gegen Urteile des Amtsgerichts
- Revision gegen Urteile des Landgerichts
Die Anforderungen an eine wirksame Revision sind hoch. Bereits kleinste formale Fehler können zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führen. Deshalb ist in dieser Phase des Verfahrens ein erfahrener und spezialisierter Revisionsverteidiger unverzichtbar.
Unsere Kompetenz im Revisionsverfahren
Das Revisionsrecht stellt besondere Anforderungen: Der Verteidiger muss sowohl die materiellrechtlichen als auch die verfahrensrechtlichen Feinheiten genau kennen. Durch unsere hohe Spezialisierung, ständige Fortbildung und wissenschaftliche Ausrichtung sind wir in der Lage, Fehler in Urteilen gezielt zu identifizieren und mit fundierter Argumentation vor den Revisionsgerichten geltend zu machen.
Unser Anspruch ist es, im Revisionsverfahren das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen, kompetent, gründlich und mit strategischem Weitblick.