Egal, ob Ihnen Untersuchungshaft droht, ein Haftbefehl bereits vollzogen wurde oder Sie sich bereits in Haft befinden, wir setzen uns entschlossen für Ihre Rechte ein und kämpfen für das bestmögliche Ergebnis.
Untersuchungshaft – der schwerste Eingriff in die Freiheit
Die Untersuchungshaft dient der Sicherung des Strafverfahrens. Dennoch wird sie von Ermittlungsbehörden häufig vorschnell beantragt – obwohl sie einen der gravierendsten Eingriffe in die Freiheitsrechte eines Menschen darstellt.
Voraussetzung ist ein dringender Tatverdacht, also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Zudem muss ein Haftgrund vorliegen, etwa:
- Fluchtgefahr
- Verdunkelungsgefahr (Einflussnahme auf Beweismittel oder Zeugen)
- Wiederholungsgefahr bei bestimmten Straftaten
Die Anordnung von Untersuchungshaft darf niemals außer Verhältnis zu den erhobenen Vorwürfen stehen. Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es daher, die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung genau zu prüfen, gegen unzulässige Maßnahmen vorzugehen und wenn möglich, mildere Mittel zur Sicherung des Verfahrens durchzusetzen, um die Haft zu vermeiden oder zu beenden.
Unterstützung auch nach dem Urteil
Unsere Verteidigung endet nicht mit dem Urteil. Auch in der Strafvollstreckung beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Fragen rund um den Straf- oder Maßregelvollzug, zum Beispiel bei:
- Reststrafenaussetzung zur Bewährung
- Zurückstellung der Strafe zur Drogentherapie (§ 35 BtMG)
- Anträgen auf Haftaufschub oder Gnadenverfahren
- Vollzugslockerungen, Hafturlaub und vorzeitiger Entlassung
Gerade in dieser Phase ist eine erfahrene anwaltliche Begleitung entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Wiedereingliederung bestmöglich vorzubereiten