Behandlungsfehler können nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für Ärztinnen und Ärzte haben. Bereits die Verurteilung zu einer Geldstrafe, in jedem Fall zu einer – auch zur Bewährung ausgesetzten – Freiheitsstrafe, kann die Approbation und/oder die vertragsärztliche Zulassung gefährden. Dies stellt eine existentielle Bedrohung für jede medizinische Berufsausübung dar.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie engagiert und erfahren bei allen strafrechtlichen Vorwürfen im medizinischen Bereich, beispielweise bei:

  • Abrechnungsbetrug und Untreue
  • Körperverletzung oder Tötung im Zusammenhang mit Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern
  • Korruption, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
  • Unterlassene Hilfeleistung oder sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis
  • Urkundenfälschung, z. B. in Krankenakten, sowie Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht oder das Arzneimittelgesetz
  • Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch u. a.

Oft erfahren Beschuldigte erstmals von einem Ermittlungsverfahren, wenn Praxis- oder Privaträume durchsucht und Patientenunterlagen beschlagnahmt werden. Neben erheblichen Rufschädigungen droht auch eine vorübergehende Stilllegung der Praxis. Im Falle einer Verurteilung kann auch ein Berufsverbot ausgesprochen werden.

Wir setzen auf Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Diskretion, um Konflikte möglichst bereits im Ermittlungsverfahren zu klären und öffentliche Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sollte dennoch eine strafrechtliche Hauptverhandlung erforderlich sein, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die nicht nur strafrechtliche Aspekte berücksichtigt, sondern auch arbeits-, berufs-, vertragsarzt-, approbations- und haftungsrechtliche Folgen einbezieht.

Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte haben häufig existentielle Konsequenzen. Neben der wirtschaftlichen Bedrohung durch den Verlust der Approbation ist die psychische Belastung durch öffentliche Verfahren erheblich. Daher ist es entscheidend, bereits in einem frühen Verfahrensstadium konsequent auf die Wahrung der Unschuldsvermutung hinzuwirken.

Unsere Spezialisierung im Arzt- und Medizinstrafrecht verbindet tiefgehende juristische Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis medizinischer Fragestellungen. Rechtsanwalt Dr. Zeller hat gemeinsam mit einem Kollegen u.a. den anerkannten Praxisratgeber „Strafrechtliche Risiken des Arztes“ (erschienen bei ecomed Medizin) für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verfasst. Für besonders komplexe Fälle können wir zusätzlich auf ein Netzwerk externer Fachleute zurückgreifen, um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten.