Ihre Rechte und unsere Verteidigung

Eine Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahme von Gegenständen gehört zu den einschneidendsten Maßnahmen im Strafverfahren. Sie erfolgt meist überraschend – häufig in den frühen Morgenstunden – und stellt für Betroffene eine erhebliche Belastung dar. In dieser Situation ist besonnenes Handeln und frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend.

Was tun bei einer Durchsuchung?

Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Notieren Sie die Namen der eingesetzten Beamten und verlangen Sie die Vorlage des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Wir sind sofort erreichbar, um Sie in dieser Ausnahmesituation zu unterstützen, telefonisch oder vor Ort.

Wir prüfen für Sie:

  • die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung oder Beschlagnahme,
  • ob die Maßnahme auf einem wirksamen richterlichen Beschluss beruht,
  • ob Beweismittel rechtswidrig erlangt wurden und ggf. ein Beweisverwertungsverbot besteht,

und setzen uns für die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände/Dokumente ein.

Als erfahrene Strafverteidiger begleiten wir Sie vom ersten Zugriff der Ermittlungsbehörden bis zur möglichen Hauptverhandlung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unbedachten Aussagen Ihre Verteidigung erschweren. Eine frühe anwaltliche Beratung ist in diesen Situationen entscheidend.